Rechtsprechung
VG Leipzig, 12.06.2009 - 1 K 1122/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- streifler.de (Kurzinformation)
Verkehrsverstoß: Untätigkeit des Halters bei der Ermittlung schützt nicht vor Fahrtenbuch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug
Auszug aus VG Leipzig, 12.06.2009 - 1 K 1122/08
Da eine Identifizierung des Fahrers anhand des Geschwindigkeitsmessfotos keine Anforderungen an das Erinnerungsvermögen, sondern an das Erkenntnisvermögen des Kraftfahrzeughalters stellt, ist es unerheblich, dass die Bußgeldbehörde die Anfrage erst nach einem Zeitablauf von mehr als 14 Tagen zum Versand gebracht hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.4.1999, NZV 1999, 396; Beschl. v. 20.11.1998, NZV 1999, 224). - BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß
Auszug aus VG Leipzig, 12.06.2009 - 1 K 1122/08
Hierin liegt, wie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefordert, die sich das Gericht zu eigen macht - auch ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht (BVerwG, Urt. v. 17.5.1995, BVerwGE 98, 227 m.w.N.; ständige Rechtsprechung). - VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98
Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten …
Auszug aus VG Leipzig, 12.06.2009 - 1 K 1122/08
Da eine Identifizierung des Fahrers anhand des Geschwindigkeitsmessfotos keine Anforderungen an das Erinnerungsvermögen, sondern an das Erkenntnisvermögen des Kraftfahrzeughalters stellt, ist es unerheblich, dass die Bußgeldbehörde die Anfrage erst nach einem Zeitablauf von mehr als 14 Tagen zum Versand gebracht hat (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.4.1999, NZV 1999, 396; Beschl. v. 20.11.1998, NZV 1999, 224).
- BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93
Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung …
Auszug aus VG Leipzig, 12.06.2009 - 1 K 1122/08
Die Angemessenheit der Aufklärung beurteilt sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßen Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93, juris). - VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des …
Auszug aus VG Leipzig, 12.06.2009 - 1 K 1122/08
Schließlich steht ein tatsächlich gegebenes Aussageverweigerungsrecht, von dem auch Gebrauch gemacht wird, nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung der Anordnung eines Fahrtenbuches nicht entgegen, da es sich insoweit gerade nicht um eine (strafrechtliche) Sanktion handelt (vgl. zuletzt VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 15.4.2009 - 10 S 584/09 m.w.N., juris). - BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99
Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage
Auszug aus VG Leipzig, 12.06.2009 - 1 K 1122/08
Bereits die Bewertung des Verkehrsverstoßes mit wenigstens einem Punkt rechtfertigt die Annahme, dass es sich um einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.9.1999 - 3 B 94.99, juris).